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Was ist eine Zollausschluß- / ein Zollfreigebiet ?

Ein Zollausschlußgebiet gehört staatsrechtlich zu Staat A, unterliegt jedoch der Zollhoheit von Staat B. Es ist zolltechnisch aus Staat A ausgeschlossen.

Beispiele im Rahmen dieser Buch-Serie: Kleines Walsertal, Jungholz, Büsingen, Campione d’Italia.
 
Ein Zollfreigebiet dagegen gehört staatsrechtlich zu Staat A, unterliegt jedoch dessen  Zollhoheit nicht oder nur teilweise. Waren können dort eingeführt oder gelagert werden, ohne daß Zoll erhoben wird.
 
Beispiele: Livigno, Samnaun, die Zollfreizonen am Genfer See, der Hamburger Hafen, Helgoland.