Was ist eine Zollausschluß- / ein Zollfreigebiet ?
Ein Zollausschlußgebiet gehört staatsrechtlich zu Staat A, unterliegt jedoch der Zollhoheit von Staat B. Es ist zolltechnisch aus Staat A ausgeschlossen.
Ein Zollfreigebiet dagegen gehört staatsrechtlich zu Staat A, unterliegt jedoch dessen Zollhoheit nicht oder nur teilweise. Waren können dort eingeführt oder gelagert werden, ohne daß Zoll erhoben wird.
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