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Was bedeutet Autonomie?
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon für das deutsche Volk, 1841:
„Die Befugnis eines Gemeinwesens, unbeschadet des staatlichen Gesetzgebungsrechts, zur Regelung innerer Angelegenheiten Bestimmungen mit rechtsverbindlicher Kraft für seine Angehörigen zu erlassen.“
Aus dem Online-Lexikon Wikipedia:
Als eine Autonomie (von altgriechisch αυτονομία = sich selbst Gesetze gebend, selbständig) bezeichnet man je nach Fachbereich oder Zusammenhang "Selbständigkeit", "Unabhängigkeit", "Selbstverwaltung" oder "Entscheidungsfreiheit". Max Webers Definition lautet wie folgt: Autonomie bedeutet, daß nicht, wie bei Heteronomie, die Ordnung des Verbands durch Außenstehende gesatzt wird, sondern durch Verbandsgenossen kraft dieser ihrer Qualität (gleichviel wie sie im übrigen erfolgt). (Wirtschaft und Gesellschaft, Teil 1, Kap. 1, § 12)
Staaten oder Gebiete werden als autonom angesehen, wenn sie sich außenpolitisch von anderen Staaten vertreten lassen, nach innen aber selbständig sind. Dies sind oft Gebiete innerhalb von Staaten, in denen starke Minderheiten leben:
Im Rahmen dieser Buch-Serie siehe diese.
Teilautonomie
Bestimmte Verwaltungseinheiten eines zentralistisch regierten Staates haben gewisse Kompetenzbereiche, in denen sie frei über ihre Belange entscheiden dürfen. Beispiel: Die französische Region Elsaß hat eine Teilautonomie im ansonsten zentralisierten Bildungswesen (Ausmaß und Gestaltung des Deutschunterrichts, Ausmaß der Benutzung der deutschen Sprache im Unterricht).
Italien wird, ähnlich wie Frankreich, zentral regiert. Nur die Inseln (Sizilien, Sardinien) und die von Minderheiten bewohnten Grenzregionen (Friaul-Julisch Venetien, Aostatal und Trentino-Südtirol) verfügen über eine von einem Sonderstatut (ein Gesetz in Verfassungsrang) geregelte Autonomie, de facto eine Teilautonomie. In Italien werden diese Regionen aber als autonom bezeichnet. Der Staat Italien hat in den letzten Jahren einige seiner Kompetenzen an die Regionen übertragen (Devolution).
Eine Verwaltungseinheit eines Staates, z. B. Bundesstaat, kann in bestimmten Kompetenzbereichen vollständig unabhängig über seine eigenen Belange entscheiden. Beispiel: Die Kantone der Schweiz haben Entscheidungsfreiheit in allen Bereichen, die nicht ausdrücklich an die Eidgenossenschaft delegiert wurden (Bildungswesen, innere Sicherheit, Sozialwesen, Gesundheitswesen), und solange die Entscheidungen nicht der Bundesverfassung widersprechen.
Demgegenüber bezeichnet Autarkie (von altgriechisch αvτάρκεια „Selbständigkeit“) im allgemeinen Sinne bedeutet, daß Organisationseinheiten oder Ökosysteme alles, was sie ver- oder gebrauchen, aus eigenen Ressourcen selbst erzeugen oder herstellen.
Autarke Systeme sind u. a. wirtschaftliche Einheiten (Volkswirtschaften, Wirtschaftsregionen, Haushalte), die sich ausschließlich mit eigenen wirtschaftlichen Gütern (Lebensmittel, Rohstoffe, Waren, Dienstleistungen, Produktionsfaktoren) versorgen und von Importen unabhängig sind.
Auszug aus dem Artikel "Regionalautonomie: ein Joint Venture zur Konfliktlösung" von Thomas Benedikter, Academia, das Wissenschaftsmagazin der Europäischen Akademie Bozen, März 2007, S. 34 - 37:
Um einen Überblick über die funktionierenden Regionalautonomien in aller Welt zu gewinnen, bedarf es einer Definition und genauer Bestimmungskriterien. Ist beispielsweise Korsika autonom? Nein, denn seine Regionalversammlung kann Gesetze nur vorschlagen, nicht aber selbst verabschieden. [...] Einige Staaten haben eine überraschende Vielfalt an autonomen Regionen wie Rußland und Spanien. Doch während Rußland ein "asymmetrischer Bundesstaat" ist, dessen Gliedstaaten aus historischen Gründen auch das Etikett "autonom" tragen, ist Spanien ein "Staat der Autonomen Gemeinschaften", der Regionalautonomie zum Grundprinzip seines Staatsaufbaus erhoben hat.
Es müssen also Abgrenzungen zu verwandten Systemen territorialer Gewaltenteilung vorgenommen werden, vor allem zu den Föderalsystemen. Bundesstaaten werden eingerichtet, um allen Gliedstaaten ein in der Regel gleiches Ausmaß an Kompetenzen zu übertragen. Auf zentralstaatlicher Ebene bilden die Gliedstaaten die zweite Entscheidungsebene. Autonomien hingegen werden eingerichtet, um Regionen mit ethnischer und sprachlicher Eigenart ein Mindestmaß an interner Selbstbestimmung zu gewähren, ohne Staatsgrenzen verändern zu müssen. Autonomien bezwecken oft den umfassenden Schutz von Minderheiten, können aber auch aufgrund einer entlegenen geographischen Lage (z. B. die Azoren und Madeira), der Geschichte (z. B. Schottland) oder aufgrund des übergreifenden Konzepts für staatliche Organisation (Spaniens autonome Regionen) entstehen.
Territorialautonomie in diesem Sinne gibt es in Europa seit 1921, als die Âland-Inseln ihren Sonderstatus innerhalb Finnlands erhielten. Die meisten Autonomiesysteme entstanden in der Nachkriegszeit in Europa.
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