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Verschiebemasse Elsaß - Großer Belchen
Funkstation im Naturschutzgebiet: elsässische Widersprüche
Auszug:
§ 257 des Code Pénal greift hier auf dem Gipfel des Großen Belchen.
„Man stellt sich die Frage – oder auch nicht: Nur Leute, die denken, stellen sich hier noch Fragen – warum man gerade auf diesen an sich schönen Gipfel steigt, der doch so vergewaltigt wurde. Die Sphinx der Radarstation wacht über der höchsten Stelle. Man sollte meinen, sie sei in dieser Ballonform gebaut worden, um den Namen des Berges zu rechtfertigen. Da hilft auch das Schild nicht, das man davorgestellt hat: 'Zone Naturelle Protégée, interdiction de sortir des sentiers balisés, interdiction de cueillir des fleurs, tenir des chiens en laisse. Naturschutzgebiet. Eintritt ausser Wege verboten (sic!)'
Hunde sind an der Leine zu führen, Menschen nicht. Die können Radarstationen in Naturschutzgebieten bauen. Das Schild ist der Ausdruck des schlechten Gewissens. Der Versuch zur Wiedergutmachung. Nur Wege dürfen das Gebiet betreten. Menschen haben draußen zu bleiben.
Und noch etwas entdecke ich auf dem Gipfel: einen Vermessungsstein, klein und fein, mit Plakette des Institut Géographique National. Mit dem französischen Strafgesetzbuch wird denen gedroht, die es wagen, ihn zu zerstören. Zu Hause habe ich im Code Pénal nachgelesen:
'Die Zerstörung, Beschädigung oder Verunstaltung einer Sache, die einem anderen gehört, wird mit zwei Jahren Gefängnis und 30000 Euro Geldstrafe bestraft, außer wenn dadurch nur ein geringer Schaden entstanden ist.'
Das ist wissenschaftliches Bergsteigen, nicht die Amateurvariante, die alle Anderen betreiben. Nur wenn der Gipfel völlig seiner Rätsel beraubt, die letzten Schleier, die sein innerstes Geheimnis umhüllen, brutal heruntergerissen sind, wenn er erkenntnismäßig vergewaltigt ist, gehört er mir. Und dann gehört er mir allein: Denn nur ich weiß um sein Letztes, Allerheiligstes. Ich weiß, daß ihn der Code Pénal schützt.“
Das Monument aux Diables Bleus hält Wacht am Gipfel.
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